»[Der Polizeibeamte wurde] mit der Frage konfrontiert, warum er sich an so viele Details nicht mehr bzw. weniger oder anders erinnere aber sich bei den Beleidigungen so sicher sei und heute sogar erstmalig von weiteren Beleidigungen auf sexualisierter Basis berichtet, antwortete der Zeuge, dass das Geschehen ja schon sechs Jahre zurückliege und er sich deswegen nicht genau erinnere. An die sexualisierten Beleidigungen erinnere er sich allerdings genau, auch sechs Jahre später und auch, wenn er sie bei seiner früheren Zeugenaussage und dem Gerichtsverfahren nicht bzw. anders benannt habe.
Trotz dieser Widersprüche und des Antrags des Klägers wurde der Zeuge nicht vereidigt.«
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