Zefanias M., ein Künstler, beobachtet 2019 am U-Bahnhof Hermannstraße, wie zwei BVG-Sicherheitsleute einen obdachlosen Mann beschimpfen und vertreiben wollen; er mischt sich ein und hofft auf Unterstützung, als die Polizei gerufen wird. Stattdessen wird er nach eigener Aussage von den eintreffenden Beamt:innen zu Boden gebracht, ein älterer Polizist drückt ihm rund eine Viertelstunde lang das Knie in den Nacken, obwohl M. mehrfach sagt, er könne nicht atmen und habe Angst zu ersticken, und er mehrfach ohnmächtig wird.
Ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung im Amt gegen die Polizisten wird eingestellt, während M. selbst wegen Widerstands verurteilt wird; zugleich fehlen aus einem 50-minütigen BVG-Video genau jene 15 Minuten, die die Polizei belastet hätten. In einem Amtshaftungsprozess verklagt er nun das Land Berlin auf Schadensersatz, sein Anwalt kritisiert die Kniefixierung als lebensgefährliche, nicht regulierte, aber in der Praxis weiterhin eingesetzte Methode und fordert verbindliche Rechtsnormen.
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„Mir lief der Speichel in den Hals, ich sagte: ‚Ich kann nicht atmen. Ich habe Angst, zu ersticken!’“ – Antwort des Beamten: „Das hoffe ich doch!“
Anwalt Armin Grimm: „Das Land Berlin als oberster Dienstherr muss für das Fehlverhalten seiner Beamten in Regress genommen werden.“
