Schriftliche Anfrage bestätigt: Kniefixierung ist in Berlin »nicht Bestandteil der polizeilicher Ausbildung«. Warum wird es trotzdem immer angewandt?

Nach massiver Polizeigewalt in Form eines Knies im Nacken bei einer Polizeikontrolle im Wrangelkiez vom 21. August 2022 wird Bubacar ohnmächtig. (Vorfall geschildert im nd-Artikel Polizeigewalt – Bis zur Bewusstlosigkeit)

Zeug*innen des Polizeiensatzes der Gruppe Wrangelkiez United! haben deshalb mit Ferat Koçak und Niklas Schrader (beide die Linke) eine schriftliche Anfrage gestellt. Die Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport antwortete das Kniefixierung nicht Bestandteil der polizeilichen Ausbildung sei.

Inwiefern ist der im aktuellen Fall von Zeug*innen beschriebene Griff zur Fixierung des Verdächtigen auf
dem Boden mit Hilfe des Knies auf Brust, Rücken oder Nacken Bestandteil polizeilicher Ausbildung?

„Die beschriebene Verhaltensweise ist nicht Bestandteil der polizeilichen Ausbildung.“

Trotzdem wird die gefährliche Technik der Kniefixierung in der täglichen Praxis angewendet. Wir fragen uns: woher lernen die Polizist*innen dies, wenn es nicht in der Praxis gelehrt oder angewendet wird?

Siehe kleine Anfrage: Vorwurf der Polizeigewalt und des Racial Profiling im Wrangelkiez am 21. August 2022 https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-13547.pdf

Screenshot der Passage

Screenshot der Anfrage: 20. Inwiefern ist der im aktuellen Fall von Zeug*innen beschriebene Griff zur Fixierung des Verdächtigen auf
dem Boden mit Hilfe des Knies auf Brust, Rücken oder Nacken Bestandteil polizeilicher Ausbildung?
Zu 20.:
Die beschriebene Verhaltensweise ist nicht Bestandteil der polizeilichen Ausbildung.

Siehe auch:

https://www.nd-aktuell.de/artikel/1166455.polizeigewalt-bis-zur-bewusstlosigkeit.html


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